Reiseinfos ITALIEN
Einreise
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise bis maximal 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen. Achtung: Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Kraftfahrzeugdokumente:
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Der österreichische Führerschein der Gruppe B mit Code 111 für Motorräder bis 125 ccm wird anerkannt.
Vollmacht in italienischer Sprache (Delega Italien), falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Jugendliche Mopedfahrer (14-18 Jahren),die in Italien mit kleinen Maschinen bis 50 ccm Hubraum unterwegs sind benötigen einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
Verkehr
Auf die rigorosen Kontrollen vor allem von beruflichen KFZ-Lenkern (LKW- und Autobuschauffeure) und drakonischen Strafmaßnahmen (bis zur Abnahme von Führerscheinen) wird hingewiesen. Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Mailand und Rom U-Bahnen. Bei Reiseantritt in Zügen ist die Fahrkarte unbedingt vorher zu entwerten. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Das Abblendlicht bei Mopeds und Motorräder muss immer eingeschaltet sein. PKW's und LKW's müssen auf Autobahnen und Straßen außerhalb des Ortsgebiets auch tagsüber das Abblendlicht benützen. Das Telefonieren beim Fahren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt. Es gilt gelten 0,5 Promille.
Seit 1.7.2004 dürfen auch in Italien Mopeds bzw. Mikroautos mit Hubraum bis 50 cm3 und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nur mehr von Personen gelenkt werden, die zumindest einen Mopedausweis besitzen. Leider besteht gegenwärtig noch keine Klarheit darüber, ob österreichische Mopedausweise von den italienischen Behörden anerkannt werden.
Ab 01.04. 2004 gilt für Autolenker in Situationen, die die Aufstellung eines Warndreiecks erfordern (v.a. Pannen, Unfälle, etc. außerhalb des Ortsgebiets), beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (v.a. gelb, orange, orangerot), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn zum Aufstellen des Pannendreiecks betritt, muss dabei ebenfalls eine solche Warn- bzw. Leuchtweste oder zumindest "lichtreflektierende Vorrichtungen" anlegen.
Seit 1. Juli 2003 wurden die Geldstrafen erhöht: Verletzung der Helm- bzw. Gurtenpflicht (bis zu € 550,20) Telefonieren am Steuer (bis zu € 275,10) gefährliche Überholmanöver (von mindestens € 68,25 bis zu € 1.083,60) Fahren auf der falschen Straßenseite (bis zu € 1.083,60) Auf den italienischen Autobahnen herrscht in der Regel Mautpflicht. Es gibt in Italien mehrere Polizeiwachkörper: staatliche Polizei (Polizia di Stato), Gendarmerie (Carabinieri), Straßenpolizei (Polizia Stradale) und Gemeindepolizei (Vigili urbani, Polizia municipale); bei Autounfällen können mehrere Wachkörper gleichzeitig zuständig sein. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h bzw. 110 km/h bei Regen!
Erfahrungsgemäß kann es in Italien immer wieder zu Streiks kommen. Reisende mögen sich vor Reiseantritt noch einmal bei ihrem Beförderungsunternehmen informieren.
Maut:
Mautgebühren auf italienischen Autobahnen
Bezahlung in Italien:
Bei der Auffahrt auf die Autobahn erhält man ein Ticket, welches beim Verlassen der Autobahn vorzuweisen ist. Danach wird die gefahrene Strecke berechnet. Einige wenige Strecken sind "offene" Systeme, d.h. die Maut wird, unabhängig von der gefahrenen Strecke, im Voraus entrichtet.
Die Autobahnmaut in Italien kann in bar in Euro oder mit Kreditkarte bezahlt werden.
Zur Bezahlung der Maut kann auch die "VIACARD" verwendet werden, die beim ÖAMTC in Werten von € 25,- und € 50,- erhältlich ist. Mit dieser Magnetkarte kann bei den meisten Mautstellen auf eigenen Abfertigungsspuren bargeldlos bezahlt werden. An den meisten Mautstellen können auch Kreditkarten verwendet werden. Weitere Informationen über bargeldloses Bezahlen der Maut mit der VIACARD finden Sie hier.
Bezahlung in Österreich
In Italien kann man leicht ungewollt zum Mautpreller werden. Wenn man bei Verlassen der Autobahn die unbesetzten für Viacard reservierten Ausfahrten benützt, die Viacard nicht funktioniert oder der Automat die Kreditkarte nicht akzeptieren will, öffnet sich trotzdem der Schranken und ein Beleg wird ausgegeben. Der Haken dabei ist: Eine Videokamera filmt Auto samt Kennzeichen bei der Ausfahrt. Es kann passieren, dass dem Fahrzeughalter einige Wochen später eine Zahlungsaufforderung vom italienischen Autobahnbetreiber ins Haus flattert.
Zahlungsaufforderungen durch italienische Autobahnbetreiber sind jedoch auch zu unrecht an Autobesitzer verschickt worden, die sehr wohl die Mautgebühr bezahlt haben. Wer mit Kreditkarte bezahlt hat, für den ist der Zahlungsnachweis einfach. Die Viacard sollte nach Abbuchung des Guthabens nicht weggeworfen werden, sonst gerät man in Erklärungsnotstand. Zur Eintreibung der Forderung wird praktisch immer ein Inkassobüro eingeschaltet. Bevor man bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung aus Panik etwas falsches macht, sollte der Kontakt mit Rechtsberatern gesucht werden, die die Rechtmäßigkeit der Forderung beziehungsweise nach der kostengünstigsten Lösung des Problems suchen (der ÖAMTC bietet für seine Mitglieder dieses Service an).
Wird bei Verlassen der Autobahn an der Mautstelle die Kreditkarte oder die Viacard vom Automaten nicht akzeptiert, sollte man sich gleich vor Ort an einen Mitarbeiter der Mautstelle wenden. Ist das nicht möglich, sollte versucht werden, die Mautschuld an der nächsten Mautstelle zu bezahlen oder man überweist von zu Hause aus die Gebühr. Die Überweisung sollte innerhalb von 15 Tagen nach der Ausfahrt über den Viacard-Mautschalter erfolgen. Ansonsten fallen Verzugsspesen in der Höhe von 2,58 Euro an.
Die Kontodaten der drei wichtigsten Autobahnbetreiber Italiens:
Autostrade SpA:
CASSA DI RISPARMIO DI FIRENZE
Via Bufalini, 6, 50122 Firenze
IBAN: IT82E0616002840000008387C00
BIC: CRFIIT3F
Kontoinhaber: Autostrade SpA
Autostrade del Brennero:
UNICREDIT BANCA
Kontonr: 000006036801
BIC: UNCRIT2B
IBAN: IT91W0200801820000006036801
Kontoinhaber: Autostrade del Brennero
AUTOVIE VENETTE SpA
(Betreiber der A4 Venezia Est Mestre - Trieste sowie A23 Palmanova -Udine und A28 Portogruaro - Fontanafredda):
BANCA ANTONIANA POPOLARE VENETA
Sede di Trieste
BIC – ANTBIT2PTST
IBAN – IT09Z050400223000000026500X
Als Verwendungszweck sind unbedingt Autokennzeichen und Nummer des Ausfahrtickets anzugeben. Auf dem Ticket ist die Nummer unter "numero tessera o mancato pagamento" ersichtlich. Um hohe Auslandsüberweisungsgebühren zu vermeiden, sollten die beiden Codes IBAN und BIC angeben werden.
Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe
ACI-Pannenhilfe (ACI-Global) ist unter der gebührenfreien Telefonnummer 803 116 von Telefonzellen, Mobiltelefonen oder Notrufsäulen erreichbar. Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100,- inkl. MwSt.
Notruf
Notrufnummern
Rettung 0039 / 118
Polizei 0039 / 112
Feuerwehr 0039 / 115
Deutschprachige Notrufstation Mailand
Hotline
02 / 66 15 95 53
800 32 22 22
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00
Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht.
Sturzhelmpflicht gilt auch für Moped- und Rollerfahrer.
Max. Blutalkoholgehalt
0,5 Promille
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 50 km/h
| Kraftfahrzeuge | Landstraße | Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|---|
| Motorräder bis 149 ccm | 90 km/h *) | 110 km/h *) | verboten |
| Motorräder über 149 ccm, Pkw, Wohnmobile u. Lkw bis 3,5 t Busse bis 8 t | 90 km/h *) | 110 km/h *) | 130 km/h *) - 150 km/h **) |
| Pkw mit Anhänger | 70 km/h | 70 km/h | 80 km/h |
| Busse über 8 t, Wohnmobile u. Lkw zw. 3,5 und 12 t | 80 km/h | 80 km/h | 100 km/h |
| Lkw über 12 t | 70 km/h | 80 km/h | 80 km/h |
* ) Achtung: Bei wetterbedingten Beeinträchtigungen, wie Regen oder Schneefall, muß die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 110km/h und auf Schnellstraßen auf 90 km/h (bei Nebel 50 km/h) reduziert werden.
**) Auf dreispurigen Autobahnen, falls Beschilderung dies erlaubt.
Anhänger müssen am Heck einen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit (80 km/h) aufweisen
(Quelle: ÖAMTC)
Bestimmungen
Abblendlicht:
Für alle Kfz auf Autobahnen, autobahnähnlichen Straßen (sog. Superstrade und Tangenziali) und Landstraßen ist auch tagsüber das Abblendlicht verpflichtend einzuschalten. Für Räder und Motorräder gilt Lichtpflicht auch im Ortsgebiet.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden, außer sie sind mittels Kindersitz gesichert.
Schwarzgelbe Bodenmarkierungen bedeuten Parkverbot.
Privates Abschleppen ist auf Autobahnen verboten.
Straßenbahnen haben stets Vorrang.
Jede Ladung, die nach hinten überragt (Surfbretter, Fahrradträger), muss mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß-roten, reflektierenden Warntafel gekennzeichnet sein. Überdies darf keine Ladung die vordere Kante des Fahrzeugs überragen.
Auf Mopeds dürfen keine Beifahrer befördert werden, auch wenn das Moped in Österreich auf zwei Personen zugelassen ist. Motorräder, die eine Geschwindigkeit über 100 km/h erreichen, müssen mit 2 Rückspiegeln ausgestattet sein.
Spikereifen: Die Verwendung ist erlaubt.
Warnweste
Seit 01.April 2004 gilt für Autofahrer in Notfallsituationen, wie Panne, Unfall oder andere Situationen die die Aufstellungen eines Pannendreiecks erfordern, beim Aussteigen aus dem Fahrzeug zur Steigerung der Sichtbarkeit die Pflicht zum Tragen einer Warn- bzw. Leuchtweste in einer auffälligen Farbe (gelb, orange, usw.), an der zudem lichtreflektierende Streifen angebracht sind.
Jede andere mitfahrende Person, die die Fahrbahn oder den Randstreifen zum Aufstellen des Pannendreicks betritt, muss dabei ebenfalls eine Warnweste oder zumindestens "lichreflektierende Vorrichtungen" anlegen.
Das Nichtanlegen einer Warnweste wird mit Bußgeldern von mindestens 33.60 Euro geahndet.
Die in Italien vorgeschriebenen Warnwesten entsprechen dem geltenden europäischen Standard.
Mitzuführen
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Darüber hinaus benötigen Sie: Warnweste.
Punkteführerscheinsystem
Nicht-italienische Führerscheinbesitzer, in deren Heimatland kein Punkteführerschein in Kraft ist, müssen damit rechnen, bei Verkehrsverstößen mit Strafpunkten belegt zu werden. Sobald 20 Punkte innerhalb eines Jahres erreicht sind, ist das Lenken eines Fahrzeuges auf italienischem Territorium für mindestens zwei Jahre verboten.
Das Fahrverbot für Italien gilt nur für ein Jahr, wenn die 20 Punkte innerhalb von zwei Jahren gesammelt wurden. Wurden die Strafpunkte innerhalb von zwei bis drei Jahren gesammelt reduziert sich das Fahrverbot auf sechs Monate.
Mopedführerschein
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 Kubikzentimetern Hubraum unterwegs sind, benötigen Juli 04, einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
Neben italienischen Jugendlichen, sind auch alle ausländischen Mopedfahrer betroffen. Die Polizei ist angewiesen, die Einhaltung der neuen Regelung rigoros zu kontrollieren. Wird ein Fahrer ohne Führerschein erwischt, drohen ihm ein Fahrverbot von bis zu 60 Tagen und Geldstrafen zwischen 500 und 2000 Euro.
Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte dringend empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Da Schadensabwicklungen mit italienischen Versicherungen meistens langwierig verlaufen, empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Reise-Vollkaskoversicherung für die Dauer der Reise (beim ÖAMTC erhältlich).
Für Motorboote ab 3 Steuer-PS (1 Steuer-PS = 3,5 PS) ist als Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung die "Blaue Versicherungskarte" erforderlich (erhältlich beim ÖAMTC).
Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.
Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.
Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Italienische Botschaft in Österreich
Rennweg 27
1030 Wien
Tel. (01) 712 51 21
Fax (01) 713 97 19
E-Mail: \n
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.ambitaliavienna.org
Konsulate: Innsbruck, Klagenfurt, Graz, Bregenz, Linz, Salzburg
Österreichische Botschaft in Italien
Via Pergolesi 3
I-00198 Roma
Tel. +39 06 866 01 41
Fax +39 06 854 32 86
E-Mail: \n
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.austria.it
Konsulat: Tel. 06 855 29 66, Fax 06 855 28 80
Konsulate: Bari, Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Palermo, Turin, Venedig, Verona
Partnerclubs des ÖAMTC
Automobile Club d'Italia (ACI)
Via Marsala 8
I-00185 Rom
Tel.: +39 06 499 81, Infozentrum +39 06 49 17 16
Fax +39 06 49 98 22 34, +39 06 445 27 02
Touring Club Italiano (TCI)
Corso Italia 10
I-20122 Mailand
Tel.: +39 02 85 26-1
Fax +39 02 852 63 20
E-Mail: \n
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Internet: www.touringclub.it
Fremdenverkehrsamt
Staatliches Italienisches Fremdenverkehrsamt (ENIT),
Kärntnerring 4
1010 Wien
Tel.: (01) 505 16 39
Fax (01) 505 02 48
E-mail: \n
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Internet: www.enit.it
Prospektanforderungen nur unter der gebührenfreien Service-Rufnummer 00800 00 48 25 42 (Montag bis Freitag von 8-20 Uhr, Samstag und Sonntag von 9-14 Uhr).
Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.