Reiseinfos DEUTSCHLAND
Einreise
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum.
Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein.
Die Einreise kann auch mit einem gültigen Personalausweis erfolgen.
Kraftfahrzeugdokumente:
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen.
Es gilt 0,5 Promille.
Notrufnummern im Falle eines Unfalls: - Rettung (0049) 110 oder 19222 - Polizei (0049) 110 - Feuerwehr (0049) 112.
Pannenhilfe: Die ADAC-Notrufzentralen vermitteln Tag und Nacht Pannenhilfe unter der Rufnummer 01802/22 22 22.
Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die (privatisierten) Notrufsäulen angefordert werden. Verlangen Sie im Pannenfall Hilfe ausdrücklich durch den ADAC.
Hilfeleistungen durch Straßendienst-Fahrzeuge von ADAC-Vertragsfirmen sind kostenpflichtig.
AvD-Pannenhilfe: täglich von 0.00 - 24.00 Uhr. Rufnummer 0800-990 99 09.
Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbriefinhaber. ÖAMTC Notrufstation München: Tel: (089) 76 76 6322
Straßennetz:
11 000 km Autobahnen, gebührenfrei
Ausnahme:
Warnowtunnel in Rostock (kostet von 14. Juni bis 15. September für PKW, Motorrad 2,50, in der Wintersaison 2,- )
Weitere Infos unter www.warnowtunnel.de.
Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe
Kostenlose Pannenhilfe für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber.
Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden:
Vergütung bis zu Euro 100,- inkl. MwSt.
ADAC-Notrufzentralen vermitteln Tag und Nacht Pannenhilfe.
Die ADAC-Pannenhilfe erreicht man unter der Rufnummer 01802/22 22 22.
Straßenwacht-Wagen patrouillieren auf Autobahnen von 6.00 - 23.00 Uhr, 0.00 - 24.00 Uhr auf Hauptverkehrsstrecken während der Reisesaison.
Auf Autobahnen kann Pannenhilfe über die (privatisierten) Notrufsäulen angefordert werden. Verlangen Sie im Pannenfall Hilfe ausdrücklich durch den ADAC.
Hilfeleistungen durch Straßendienst-Fahrzeuge von ADAC-Vertragsfirmen sind kostenpflichtig.
AvD-Pannenhilfe: täglich von 0.00 - 24.00 Uhr. Rufnummer 0800-990 99 09.
Notruf
Notrufnummern
Rettung 110 oder 19222
Polizei 110
Feuerwehr 112
ÖAMTC-Notrufstation München (089) 76 76 63 22
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00
Nicht alle Notrufnummern funktionieren in allen Bundesländern, es gibt regionale Unterschiede (z.B. Bayern: 110/19222, Baden-Württemberg: 110/112, München: 112, Berlin: 112). In einigen Bundesländern ist 112 die einheitliche Notrufnummer. Einige Städte haben eigene Nummer.
Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht
Max. Blutalkoholgehalt
0,5 Promille
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 50 km/h
| Kraftfahrzeug | Land-/Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|
| Motorrad, Pkw und Lkw bis 3,5 t | 100 km/h | 130 km/h *) |
| Pkw mit Anhänger Lkw bis 3,5 t mit Anh. Lkw bis 7,5 t, Autobus | 80 km/h | 80 km/h |
| Lkw über 3,5 t mit Anh. Lkw über 7,5 t mit u. ohne Anh. | 60 km/h | 80 km/h |
*) Richtgeschwindigkeit
Wenn die Sichtweite (z.B. durch Nebel, Regen oder Schneefall) weniger als 50 Meter beträgt, gilt im gesamten Bundesgebiet, also auch auf Autobahnen, ein Tempolimit von 50km/h.
(Quelle: ÖAMTC)
Motorräder müssen tagsüber mit Abblendlicht fahren.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahren bzw. kleiner als 1,50 m dürfen nur in Kindersitzen befördert werden.
Kurzparkzonen (Blaue Zonen) sind teilweise gebührenpflichtig (durch Parkscheine oder Parkometer eingehoben).
Parken ist nur in Fahrtrichtung erlaubt.
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Beim Abschleppen muss die Warnblinkanlage beider Fahrzeuge eingeschaltet werden.
Autobusse, welche die Warnblinklichter eingeschaltet haben und sich einer Haltestelle nähern oder daraus abfahren, dürfen nicht überholt werden. Wenn der Bus hält, darf nur in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeigefahren werden. Das gilt auch für entgegenkommende Fahrzeuge.
Das Rechtsabbiegen bei roter Ampel ist gestattet, wenn ein grüner Abbiegepfeil neben der Ampel angebracht ist. Dennoch muss man zuerst anhalten. Das Abbiegen ist nur vom rechten Fahrstreifen erlaubt, und es dürfen weder der Querverkehr der freigegebenen Richtung noch Fußgänger behindert werden. Hohe Strafen bei Missachtung der Vorschriften (bis € 80,-). Im Zweifelsfall stehenbleiben und auf "Grün" warten.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten (Sonderbestimmungen im Grenzgebiet zu Österreich!).
Mitzuführen:
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck.
Zum Thema Warnweste:
Betrifft aktuell inländische LKW-Fahrer. Außerhalb geschlossener Ortschaften, muss der LKW-Fahrer die Warnweste tragen, sobald er sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält.
Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.
Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeugrückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.
Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Deutsche Botschaft in Österreich
Metternichgasse 3
1030 Wien
Tel. (01) 711 54-0
Fax (01) 713 83 66
E-Mail: \n
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Internet: www.wien.diplo.de
Deutsches Konsulat
Reisnerstr. 44
1030 Wien
Tel.: (01) 711 540
Fax (01) 715 34 50
Weitere Konsulate: Salzburg, Eisenstadt, Linz, Graz, Bregenz, Innsbruck
Österreichische Botschaft in Deutschland
Stauffenbergstraße 1
10117 Berlin
Tel. +49(0)30 202 87-0
Fax +49(0)30 229 05 69
E-Mail: \n
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Internet: www.oesterreichische-botschaft.de
Konsulate: Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Frankfurt/ Main, Hamburg, Hannover, Kiel, Lübeck, München, Nürnberg, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart
Partnerclubs des ÖAMTC
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC)
Am Westpark 8
81373 München
Tel. +49(0)89 76 76-0
Fax +49(0)89 76 76-2500
E-Mail: \n
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Internet: www.adac.de
Automobilclub von Deutschland (AvD)
Lyoner Straße 16
60528 Frankfurt am Main
Tel. +49(0)69 66 06 0
Fax +49(0)69 66 06 789
E-Mail: \n
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Internet: www.avd.de
Fremdenverkehrsamt
Deutsche Zentrale für Tourismus
Schubertring 12
1010 Wien
Tel. (01) 513 27 92
Fax (01) 513 27 92-22
E-Mail: \n
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Internet: www.deutschland-tourismus.de
Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.