Reiseinfos LIECHTENSTEIN
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum unbeschränkt im Land aufhalten. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein
Für Rennfahrzeuge ohne Kennzeichen ist ein Carnet ATA (erhältlich bei der zuständigen Wirtschaftskammer) oder eine Sicherstellung erforderlich.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen.
Pannenhilfe/Notfall:
Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbriefinhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100.- inkl. MwSt.
Pannenhilfe wird vom TCS (Touring Hilfe) durchgeführt und kann über die Kurzrufnummer 140 oder aus Mobilfunknetzen unter 03 1850 53 11angefordert werden.
ÖAMTC-SCHUTZBRIEF-NOTHILFE: +43 (0)1 25 120 00
Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht
Max. Blutalkoholgehalt
0,8 Promille
Höchstgeschwindigkeiten
Innerorts: 50 km/h
Kraftfahrzeuge | außerorts | Schnellstraße |
Pkw / Wohnmobile bis 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h |
Pkw mit Anhänger * ) | 80 km/h | 80 km/h |
Wohnmobile über 3,5 t | 80 km/h | 100 km/h |
*) Übersteigt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers 1000 kg, dann sind nur 60 km/h erlaubt.
Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 30 km/h fahren.
In Tunnels Abblendlicht einschalten.
Auf Bergstraßen muss bei Gegenverkehr das abwärtsfahrende Fahrzeug anhalten.
Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot. Halteverbot besteht an gelben Linien am Fahrbahnrand.
Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.
Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.
Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Botschaft des Fürstentums Liechtenstein
Löwelstraße 8/7
1010 Wien
Tel. (01) 535 92 11
Fax (01) 535 92 114
Internet: www.liechtenstein.li
Schweizer Botschaft und Konsularabteilung in Österreich
Prinz Eugen Straße 7
1030 Wien
Tel. (01) 795 05-0
Fax (01) 795 05 21
Österreichische Botschaft in der Schweiz
Kirchenfeldstraße 77/79
CH-3006 Bern
Tel. (004131) 356 52 51, 52
Fax (004131) 351 56 64
E-Mail: \n
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Österreichisches Generalkonsulat
Landstraße 152
9494 Schaan
Tel. (00423) 232 74 77
Fax (00423) 233 23 57
Partnerclubs des ÖAMTC
Touring Club Suisse (TCS)
4, Chemin de Blandonnet
CH-1214 Vernier/ Genf
Case postale 820
Tel. (022) 417 27 27
Fax (022) 417 20 20
E-mail: \n
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Internet: www.tcs.ch
Automobil Club der Schweiz (ACS)
Wasserwerkgasse 39
CH-3000 Bern 13
Tel. (004131) 328 31 11
Fax (004131) 311 03 10
E-mail: \n
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Internet: www.acs.ch
Fremdenverkehrsamt
Schweiz Tourismus
Informationen, Prospektbestellungen und Buchungen sind unter den kostenlosen Telefon- und Faxnummern möglich:
Tel. 00 800 100 200 30, Fax 00 800 100 200 31 (kostenlos)
Kein Kundenverkehr!
E-mail: \n
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Internet: www.MySwitzerland.com
Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.