Reiseinfos SCHWEIZ

Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum unbeschränkt im Land aufhalten, sie müssen sich jedoch bei einem über 3 Monate hinausgehenden Aufenthalt an die für ihren Wohnort zuständige kantonale Meldebehörde wenden. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.


 

Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein
Für Rennfahrzeuge ohne Kennzeichen ist ein Carnet ATA (erhältlich bei der zuständigen Wirtschaftskammer) oder eine Sicherstellung erforderlich.


 

Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, dichtes Eisenbahnnetz. Lokal Taxis und öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen). Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Seit dem 01.01.2005 gilt die neue Promillegrenze von 0,5 Promille.
Die Autobahnen sind mautpflichtig. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 80/ 100 km/h Auf Autobahnen: 120 km/h. Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz empfindlich höher als in Österreich. So werden für Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet (50 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit) folgende Beträge eingehoben:

a) Übertretung um 1 - 5 km/h: CHF 40,00.-

b) Übertretung um 6 - 10 km/h: CHF 120,00.-

c) Übertretung um 11 - 15 km/h: CHF 250,00.-


 

Maut:
Schweizer Autobahnvignette

Auf den Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen (weiß-grüne Beschilderung) der Schweiz besteht für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger bis zu einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t Vignettenpflicht.
Es gibt nur Jahresvignetten, keine Kurzzeitvignetten!
Anhänger benötigen eine eigene Vignette.
Bei einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist Schwerverkehrsabgabe zu entrichten.
Die Schweizer-Autobahnvignetten sind bei allen ÖAMTC-Dienststellen erhältlich - auch für Nicht-Mitglieder.


Verkaufsstellen in der Schweiz

* Zoll- und Postämter, Tankstellen, kantonale Motorfahrzeugkontrollen und TCS Geschäftsstellen.


Kosten

* Die Jahresvignette für 2005 kostet Euro 27,50. Es gibt keine Kurzzeit-Vignetten!


Gültigkeit

* Die Schweizer Autobahnvignette ist 14 Monate gültig.
* Gültigkeitsbeginn ist der 1.12. der Vorjahres, Gültigkeitsende der 31.1 des nachfolgenden, auf der Vignette aufgedruckten Jahres.

Anbringung

* Auto: am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel der Windschutzscheibe
* Anhänger: links an der Vorderfront
* Motorrad: an gut sichtbarer Stelle (links am Treibstofftank)

Kontrolle & Strafen

* Die Kontrolle erfolgt durch Zollamt und Polizei.
* Höhe der Strafe für Befahren der Autobahn ohne gültige Vignette: mind. sfr 100,- + Vignettenkosten sfr 40,-


Rückerstattung

* Nur wenn die Frontscheibe wegen Beschädigung ausgewechselt werden musste.
Das schriftliche Gesuch muss an folgende Stelle gerichtet werden: Oberzolldirektion, Monbijoustrasse 40, CH- 3003 Bern.

Folgende Unterlagen müssen mitgeschickt werden:
-Reste der alten Vignette mit lesbarer Serien-Nummer
-Rechnungskopie des Garagebetriebes für das Auswechseln der Frontscheibe
-Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten der Vignette nicht in die Schadensumme einbezogen wurde


 

Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe des TCS ist über die Zentralnummer 0041 / 140 Tag und Nacht erreichbar.

Kostenlose Pannehilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100,- inkl. MwSt.

Notruf
Notrufnummern
Rettung 0041 / 144
Polizei 0041 / 117
Feuerwehr 0041 / 118
Deutschsprachige Notrufstation Vernier 0041 / (031) 850 53 12
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00


 

Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht

Max. Blutalkoholgehalt
0,5 Promillegrenze

Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet 50 km/h

Kraftfahrzeuge Land-/Schnellstraße Autobahn
Motorrad, Pkw 80/100 km/h 120 km/h
Pkw mit Anhänger
Lkw, Wohnwagen bis 3,5 t
80 km/h 80 km/h
Lkw mit Anhänger 60 km/h 80 km/h
Autobus 80/100 km/h 100 km/h

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Alle Kraftfahrzeuge sollen ganzjährig mit Licht am Tag fahren (Empfehlung aus der Verkehrsregelnverordnung der Schweiz).
Die Verwendung einer Rückhaltevorrichtung (Kindersitz) für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren sowie eines Rückhaltesystems oder Gurten auf allen Sitzen obligatorisch.
Es dürfen nur so viele Kinder befördert werden, als Sitze im Fahrzeug vorhanden sind.

Auf Gehwegen, die mit gelben Kreuzen markiert sind, darf nicht geparkt werden. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten ebenfalls Parkverbot. durchgehende gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot.

Im Kreisverkehr hat derjenige Vorrang, der sich bereits im Kreisverkehr befindet (die Rechtsregel gilt nicht!), ausgenommen, es ist anders beschildert.

Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck.
Spikereifen: Die Verwendung ist außer auf Autobahnen und Autostraßen erlaubt. Nähere Informationen beim ÖAMTC erhältlich.


 

Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.

Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden. Ausgenommen sind Selbstbehalte.

Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.


 

Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.

Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Schweizer Botschaft in Österreich
Prinz-Eugen-Straße 7
1030 Wien
Tel. (01) 795 05-0
Fax (01) 795 05 21
E-Mail: \n Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: www.eda.admin.ch/wien
Konsulat: Bregenz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg

Österreichische Botschaft in der Schweiz
Kirchenfeldstraße 77/79
CH-3005 Bern
Tel. +41(0)31 356 52 51, 52
Fax +41(0)31 351 56 64
E-Mail: \n Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Konsulate: Basel, Chur, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, St. Gallen, Zürich

Partnerclubs des ÖAMTC
Touring Club Suisse (TCS)

CH-1214 Vernier
4, Chemin de Blandonnet
Case postale 820
Tel. +41(0)22 417 27 27
Fax +41(0)22 417 20 20
E-mail: \n Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: www.tcs.ch

Verkehrsinformation der ACS-Zentrale: Rufnummer 163

Fremdenverkehrsamt

Schweiz Tourismus
Informationen, Prospektbestellungen und Buchungen sind unter den kostenlosen Telefon- und Faxnummern möglich:
Tel. 00 800 100 200 30, Fax 00 800 100 200 31 (kostenlos)
Kein Kundenverkehr!
E-mail: \n Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
Internet: www.myswitzerland.com

 

Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.