Reiseinfos SLOWAKEI

Einreise
Österreichische Reisende dürfen ohne Visum in die Slowakei einreisen. Der Reisepass muss mindestens bis zur Ausreise gültig sein. Sollte eine längerer Aufenthalt in der Slowakei geplant sein, muß eine Wohnsitzregistrierung beim zuständigen Polizeikommissariat des Wohnsitzes vorgenommen werden. Wenn der Hauptwohnsitz in die Slowakei verlegt wird, ist eine Registrierung bei der slowakischen Fremdenpolizei notwendig.

Ab 01. Mai 2004 kann die Einreise bei den internationalen Grenzübergängen auch mit einem gültigen Personalausweis erfolgen. Die Einreise mit abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich.

Es muss beachtet werden, dass laut slowakischem Gesetz ein Identifikationsausweis in Form eines Reisepasses oder Personalausweises immer mitgetragen werden muss.

Seit 1. Mai 2004 gelten für den ungarisch/slowakischen Grenzübergang zwischen Rajka und Rosovce (Oroszvár) folgende Regelungen:

Für ungarische und slowakische Staatsangehörige ist die Benutzung zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem PKW, (inklusive Kleinbussen mit höchstens 9 Sitzplätzen mit Ausnahme des Autobusverkehrs) möglich.

Staatsangehörige aller anderen Länder der Welt können diesen Grenzübergang nur zu Fuß und mit solchen Fahrzeugen, die nicht auf der Autobahn fahren dürfen, benutzen. Nach einer anfänglichen Übergangszeit, in der diese Regelung noch nicht exekutiert wurde, werden nun seit August 2004 keine Ausnahmen mehr gemacht.


 

Kraftfahrzeugdokumente:
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

Achtung: Lenker von Mopeds bis 50 ccm brauchen für die Einreise einen Motorradführerschein, auch wenn dieser in Österreich nicht verlangt wird.

ÖAMTC-Tipp: Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen. Diese wird bei Einreise an der Grenze oder an der Unfallstelle im Land ausgestellt.


 

Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Netz an Eisenbahnen und Busverbindungen. Lokal öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen) sowie Taxis. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist empfehlenswert. Es gelten 0,0 Promille. Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen in der Slowakei sind gebührenpflichtig (Vignette). Im Winter ist die Mitnahme von Schneeketten angeraten. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 60 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h.


 

Maut:
Vignettenpreise 2005

Mautvignette

Auf allen durch die Verkehrsschilder "Autobahn" und "Autostraße" gekennzeichneten Straßen besteht in der Slowakei Vignettenpflicht für alle Fahrzeuge außer Motorräder. Bei Kfz mit Anhänger muss nur das Zugfahrzeug mit einer Vignette versehen sein.
Die Vignette ist an der Innenseite der Windschutzscheibe rechts oben oder unten anzubringen. Eine nicht aufgeklebte Vignette ist ungültig. Die Kurzzeitvignette wird vom Verkäufer gelocht. Nur gelochte Vignetten sind gültig.
Erhältlich sind die Vignetten bei den ÖAMTC-Grenzstationen Berg und Kittsee, in der Slowakei an Grenzübergängen, an Tankstellen und in Postämtern.
Bei Benützung gebührenpflichtiger Straßen ohne gültige Vignette werden Geldstrafen von bis zum zweifachen Geldwert der entsprechenden Vignette auferlegt.
Gebührenfreie Abschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift "BEZ UHRADY" gekennzeichnet.

Achtung!
Auch die bis vor kurzem noch mautfreien Autobahnabschnitte zwischen dem internationalen Grenzübergang Kittsee und Bratislava und der ungarischen Grenze bei Rusovce fallen nun unter die Vignettenpflicht!

Ebenso müßen Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t hzG in der Slowakei auch auf Schnell- und Fernstraßen eine Vignette kleben. Neben den Autobahnen D1, D2 und R1 unterliegen nun auch die Schnell- und Fernstraßen 2, 18, 50, 59, 61, 63, 64, 68 und 75, für Fahrzeuge über 3,5 t hzG, der Vignettenpflicht. Die gebührenpflichtigen Abschnitte sind mittels Ergänzungsschildern mit der Aufschrift: S úradou nad 3,5t - With Payment over 3,5t - Vignettenpflicht über 3,5t" gekennzeichnet.

Keine Vignette wird für die Strecken vom Grenzübergang Berg nach Bratislava benötigt. In Österreich sind die Vignetten beim Slowakischen Reisebüro Satur in Wien erhältlich: 1010 Wien, Parkring 12 Tel.: 01/512 01 99 Fax: 01/512 01 99 - 55

Gebühren in Slowakischen Kronen (SKK):

Jahresvignette 2005 (gültig 1. Jänner 2005 - 31. Jänner 2006)
Personen- und Nutzfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger)
1.100
Kfz über 3,5 bis 12 t (einschließlich Anhänger)
7.500
für Nutzfahrzeuge und Busse über 12 t (einschließlich Anhänger)
15.000
Monatsvignette (gültig an 30 aufeinanderfolgenden Tagen, auch wenn diese in das nächste Jahr fallen)
Personen- und Nutzfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger)
300
Kfz über 3,5 bis 12 t (einschließlich Anhänger)
2.000
für Nutzfahrzeuge und Busse über 12 t (einschließlich Anhänger)
3.000
7-Tage-Vignette (gültig an 7 aufeinanderfolgenden Tagen, auch wenn diese in das nächste Jahr fallen)
Personen- und Nutzfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (einschließlich Anhänger)
150
für Nutzfahrzeuge und Busse über 3,5 t bis 12 t (einschließlich Anhänger)
800
für Nutzfahrzeuge über 12 t (einschließlich Anhänger)
1.400
1-Tages-Vignette (gültig am markierten Tag bis 24 Uhr)
für Nutzfahrzeuge und Busse über 3,5 t bis 12 t (einschließlich Anhänger)
200
für Nutzfahrzeuge über 12 t
300


 

Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe
Der Slovensky Autoturist Klub (SATC) ist im Falle einer Panne unter den Rufnummern +421 18 124 und +421 (0)2 44 45 68 60 rund um die Uhr erreichbar (auch mit Mobiltelefon). Es wird Deutsch und Englisch gesprochen.

Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbrief- Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100,- inkl. MwSt.

Notruf
Notrufnummern
Rettung 155 oder 112
Polizei 158 oder 112
Feuerwehr 150 oder 112
Deutschsprachige Notrufstation (in Prag) +421 (0)2 61 10 43 18
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00


 

Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht

Max. Blutalkoholgehalt
0,0 Promille

Höchstgeschwindigkeiten

Im Ortsgebiet: 60 km/h

Kraftfahrzeug Land-/Schnellstraße Autobahn
Motorrad 90 km/h 130 km/h
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t 90 km/h 130 km/h
Pkw mit Anhänger + Wohnmobil über 3,5 t max. 90 km/h *) 80-110 km/h *)
Autobus,
Lkw über 3,5 t mit und ohne Anh.
80 km/h 80 km/h

Tempolimit vor Bahnübergängen: 30 km/h
*) laut Zeichen am Heck des Fahrzeuges

(Quelle: ÖAMTC)


Abblendlicht am Tag ist für alle Kfz vom 15.Oktober bis 15.März vorgeschrieben.
Motorräder müssen auch am Tag mit Abblendlicht fahren.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
Parkverbot gilt 5 m vor und nach Bus- und Straßenbahnstationen sowie Verkehrsinseln, wenn durch Parken die Fahrbahn weniger als 3 m breit wird.
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Darüber hinaus benötigen Sie: Ersatzlampenset
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.


Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Da Schadensabwicklungen mit slowakischen Versicherungen meistens langwierig verlaufen und die Mindestdecksummen gering sind, empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Vollkaskoversicherung für die Dauer der Reise (beim ÖAMTC erhältlich).

Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.

Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.


Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.

Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Slowakische Botschaft in Österreich

Armbrustergasse 24
1190 Wien
Tel. (01) 318 90 55-200
Fax (01) 318 90 55-208
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.vienna.mfa.sk
Konsulate: Innsbruck, Linz

Österreichische Botschaft in der Slowakei
Venturska 10
SK-81101 Bratislava
Tel. +421 (0)2 59 30 15 00
Fax +421 (0)2 54 43 24 86
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.embassyaustria.sk

Partnerclub des ÖAMTC
Slovensky Autotourist Klub (SATC)

Racianska 71, Postfach 91
SK-830 08 Bratislava 38
Tel. +421 (0)2 44 45 68 64
Fax +421 (0)2 44 45 68 60
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.autoklub.sk

Fremdenverkehrsamt
Slowakische Zentrale für Tourismus

Fillgradergasse 7/4
1060 Wien
Tel. 01/513 95 69
Fax 01/513 97 63
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.slovakiatourism.sk
Öffnungszeiten: Mo-Fr 9-12.30 und 13.30-17 Uhr

 

Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.