Reiseinfos TSCHECHIEN
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass muss bei der Ausreise mindestens noch 60 Tage gültig sein.
Ab 1. Mai 2004 benötigen Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten auch für einen längeren Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass muss während der Dauer des Aufenthaltes noch gültig sein. Die Einreise kann ab 1. Mai 2004 auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Kraftfahrzeugdokumente:
Österreichischer Führerschein und Zulassungschein.
Vollmacht erforderlich, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Achtung: Lenker von Mopeds bis 50 ccm brauchen für die Einreise einen Motorrad-Führerschein, auch wenn dieser in Österreich nicht verlangt wird.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. In Prag Straßenbahnen, U-Bahn und Autobusse.
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Beim Lenken fremder Fahrzeuge ist eine Bestätigung des Besitzers (in Englisch oder Landessprache) mit sich zu führen, dass das Fahrzeug leihweise zur Verwendung gestellt wurde. Für ausländische Fahrzeuge ist die "grüne" Versicherungskarte für Fahrten in Tschechien zwingend vorgeschrieben. Auch für Motorfahrräder/Mopeds unter 50 ccm Hubraum ist ein Führerschein (Kategorie A) notwendig.
Es gilt strengstes Alkoholverbot (0,0 Promille)!
Das Tankstellennetz ist flächendeckend, bleifreies Benzin ist überall erhältlich.
Für die Benützung von Autobahnen und Straßen erster Klasse ist eine Vignette vorgeschrieben (an den Grenzübergängen, bei Postämtern und einigen Tankstellen erhältlich).
Informationen zur Verkehrssituation für das gesamte Gebiet der Tschechischen Republik sind unter der Telephonnummer 1230 bzw. 00420-1230 abrufbar.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90/ 130 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Ausländische Reisende können in allen Notfällen Hilfe unter der Universal-Notrufnummer 112 in den wichtigsten Fremdsprachen, u.a. auch in deutsch, anfordern. Im Falle eines Unfalles können auch die Notrufnummern der - Feuerwehr - Tel. 150, der - Polizei - Tel. 158, des - Ärztlichen Rettungsdienstes - Tel. 155 oder des - Verkehrsinspektorates - Tel. 6141 1111 kontaktiert werden, Fremdsprachenkenntnisse unter diesen Notrufnummen können nicht gewährleistet werden.
Im Falle einer Panne stehen mehrere Unternehmen und Organisationen hilfreich zur Seite:
ABA - Autoklub Bohemia Assistance Tel. 124;
26 14 91 - Euro a Car Transport Tel. 7174 5430;
7174 6129 - Ústredni automotoklub (Zentraler Automotoclub) Tel. 123, 054,
6110 4111 - Servis 24 Tel. 6110 4477 (für Busse, LKWs und PKWs)
Die Autobahnpolizei ist auch per Mobiltelephon auf der Autobahn D1 (Prag – Brünn - Olmütz) unter 0204/656134, 0303/856800, 0502/440239 und 066/7218836, auf der D2 (Brünn -Preßburg ) auf tschechischer Seite unter 0627/344330 oder 05/45219662 zu erreichen.
Maut:
Auf allen durch die Verkehrsschilder "Autobahn" und "Autostraße" gekennzeichneten Straßen besteht in Tschechien Vignettenpflicht für alle Kfz außer Motorräder.
Die Vignettenkategorie für Kfz mit Anhänger (Pkw mit Anhänger, Lkw-Zug, Sattelschlepper) ergibt sich aus der Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger (Auflieger).
Gebührenfreie Straßenabschnitte sind durch eine Tafel mit der Aufschrift "BEZ POPLATKU" gekennzeichnet (z.B. der Autostraßenabschnitt zwischen Rajhrad und Brünn).
Erhältlich sind die Vignetten bei den ÖAMTC-Grenzdienststellen Drasenhofen und Gmünd, in Postämtern, an Tankstellen und bei Automobilclubs. Verkaufsstellen sind durch einen Aufkleber mit der Aufschrift "Verkaufsstelle" in tschechischer, deutscher und englischer Sprache und einer Abbildung der Verkehrsschilder für Autobahn und Autostraße gekennzeichnet.
Bei sämtlichen Vignetten ist das Kfz-Kennzeichen einzutragen, bei Jahresvignetten auch auf der Unterlagenfolie. Bei Kfz mit Anhänger das Kennzeichen des Zugfahrzeuges. Die Eintragung des Kennzeichens erfolgt durch den Käufer. Nach Entfernung der Unterlagenfolie wird die Vignette an die Innenseite der Windschutzscheibe geklebt (rechts oben oder unten). Ohne Angabe der Gültigkeitsdauer ist eine Vignette ungültig.
Bei Benützung gebührenpflichtiger Straßen ohne gültige Vignette werden Geldstrafen bis CZK 5.000,- (ca. EUR 145,35) eingehoben.
Sämtliche Vignetten bestehen aus zwei Teilen, in beide Teile ist das Kfz-Kennzeichen einzutragen. Teil 2 ist aufzubewahren und bei Kontrollen vorzuweisen.
Vignettenpreise (Gebühren in Tschechischen Kronen (CZK)):
| Kategorie | Vignette | Kosten |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t | Jahresvignette | 900 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t | Zweimonatsvignette | 350 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t | 15 Tagesvignette | 200 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 12 t | Jahresvignette | 7.000 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 12 t | Zweimonatsvignette | 1.750 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 12 t | 15 Tagesvignette | 650 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 12 t | Jahresvignette | 14.000 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 12 t | Zweimonatsvignette | 3.500 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 12 t | 15 Tagesvignette | 1.300 CZK |
| KFZ mit höchstzulässigen Gesamtgewicht über 12 t | Tagesvignette | 250 CZK |
Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe
Die Pannenhilfe des UAMK ist rund um die Uhr unter den Telefonnummern +420 1230 oder +420 2 611 04 123 erreichbar.
Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100,- inkl. MwSt.
Notruf
Notrufnummern
Rettung 00420 / 155 oder 112
Polizei 00420 / 158 oder 112
Feuerwehr 00420 / 150 oder 112
Deutschsprachige Notrufstation Prag 00420 / 2 61 10 43 18
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00
Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht.
Helmpflicht für Fahrradfahrer unter 15 Jahren.
Max. Blutalkoholgehalt
0,0 Promille
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 50 km/h
| Kraftfahrzeug | Land-/Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|
| Pkw | 90/130 km/h | 130 km/h |
| Motorrad | 90/130 km/h | 130 km/h |
| Autobus | 90 km/h *) | 80-110 km/h *) |
| Pkw mit Anhänger Lkw über 3,5 t mit und ohne Anh. | 80 km/h | 80 km/h |
*) laut Zeichen am Heck des Fahrzeuges
Tempolimit vor Bahnübergängen: 30 km/h
(Quelle: ÖAMTC)
Abblendlicht am Tag ist für alle Kraftfahrzeuge vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März des darauffolgenden Jahres vorgeschrieben (also während der Periode der Normalzeit). Motorräder müssen ganzjährig mit Licht fahren
Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche unter 18 Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen nur in entsprechenden Sicherheitssitzen befördert werden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Fußgänger am Fußgängerübergang haben absoluten Vorrang, Kfz müssen anhalten!
Die Warnblinkanlage darf zum Signalisieren von Staus, Unfällen oder Gefahren verwendet werden.
Parkverbot gilt 5 m vor und nach Bus- und Straßenbahnhaltestellen sowie Verkehrsinseln, wenn durch das Parken die Fahrbahn weniger als 3 m breit wird; gelbe durchgehende oder unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot, bzw. Einschränkungen.
Es ist empfehlenswert, vor allem bewachte Parkplätze zu benutzen. Diese stehen in jeder größeren tschechischen Stadt und in jedem Touristenzentrum der Tschechischen Republik zur Verfügung. Nach dem Einparken soll der Wagen auf jeden Fall abgeschlossen werden, im Wagen-Inneren sollen keine Gegenstände, die Aufmerksamkeit anziehen können, hinterlassen werden. In Bezug auf Prag empfehlen wir, angesichts der in der Innenstadt häufig vorkommenden Staus die park and ride-Parkplätze an den Endstationen der Metro in Anspruch zu nehmen.
ÖAMTC Tipp:In Prag gibt es die sogenannten ABC-Streifen, damit sind reservierte Parkplätze für Anrainer (haben ein diesbez. Pickerl) gemeint. Vermeiden Sie es auf diesen Flächen zu parken, da dann eine Abschleppung droht.
Privates Abschleppen ist auf Autobahnen bis zur nächsten Abfahrt erlaubt.
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Darüber hinaus benötigen Sie: Ersatzlampenset
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Zum Thema Warnjacke:
Betrifft gewerblich genutzte Fahrzeuge: außerhalb geschlossener Ortschaften, muss ein Autofahrer sobald er sein Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhält, eine Warnweste tragen.
Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Da Schadensabwicklungen mit tschechischen Versicherungen meistens langwierig verlaufen, empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Vollkaskoversicherung für die Dauer der Reise (beim ÖAMTC erhältlich).
Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.
Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.
Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Tschechische Botschaft in Österreich
Penzinger Straße 11-13
1140 Wien
Tel. (01) 894 37 41
Fax (01) 894 12 00
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Internet: www.mzv.cz/vienna
Österreichische Botschaft in Tschechien
Viktora Huga 10
CZ-15115 Praha 5
Tel. +420 (0)2 57 09 05 11
Fax +420 (0)2 57 31 60 45
E-Mail:
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Internet: www.austria.cz
Konsulate: Brünn, Ceske Budejovice (Budweis)
Partnerclub des ÖAMTC
Ustredni Automotoklub CR (UAMK)
Na Strzi 9
CZ-140 02 Praha 4
Tel. +420 (0)2 611 04 281
Fax +420 (0)2 611 04 278
E-Mail:
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Internet: www.uamk.cz
Fremdenverkehrsamt
Tschechisches Zentrum
Herrengasse 17
1010 Wien
Tel. (01) 533 21 933
Fax (01) 533 21 934
E-Mail:
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Internet: www.czechtourism.com
Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.