Reiseinfos UNGARN
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Für ungarischen und slowakischen Staatsangehörige ist die Benutzung zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem PKW, (inklusive Kleinbussen mit höchstens 9 Sitzplätzen mit Ausnahme des Autobusverkehrs) möglich.
Staatsangehörigen aller anderen Länder der Welt können diesen Grenzübergang nur zu Fuß und mit solchen Fahrzeugen, die nicht auf der Autobahn fahren dürfen, benutzen.
Kraftfahrzeugdokumente
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (Formular beim ÖAMTC erhältlich).
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen:
Eisenbahnen und Busverbindungen. In Budapest Taxis, Metro, Trolleybusse, Straßenbahnen und Autobusse. Bei der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist bei jedem Umsteigen ein Fahrschein zu entwerten. Es wird empfohlen, vom Flughafen in die Stadt das angebotene Minibus-Shuttle zu benützen, in Budapest sollte darauf geachtet werden, nur offizielle Taxis seriöser Firmen zu benutzen. Offizielle Taxis führen gelbe Nummernschilder. Namen und Telephonnummern seriöser Firmen können bei den österreichischen Autofahrerclubs erfragt werden
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
In Ortschaften: 50 km/h
Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90/ 110 km/h
Auf Autobahnen: 130 km/h
Es gelten 0,0 Promille
Für die Benützung der Autobahnen M1, M3 und M7 ist eine Vignette erforderlich, die unter anderem am Grenzübergang Hegyeshalom und an größeren Autobahntankstellen erworben werden kann. Die Gültigkeitsdauer der Vignetten beträgt 4, 10 und 31 Tage. Darüber hinaus gibt es auch eine Jahresvignette. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird angeraten.
Das Fahren mit Abblendlicht ist auch tagsüber vorgeschrieben.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann es bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie bei Alkohol am Steuer (0,0 Promille!) zur Abnahme des Reisepasses bis zu einer Dauer von 5 Tagen kommen.
Gebührenfreie Notrufnummern : Ambulanz 104, Feuerwehr 105, Polizei 107
Maut:
Vignette 2005
Autobahn M 1: Hegyeshalom - Budapest (vignettenpflichtig ab der Ausfahrt Hegyeshalom in Richtung Budapest)
Autobahn M 3: Budapest - Polgar - Richtung ukrainische Grenze
Autobahn M 5: Budapest - Kiskunfelegyhaza
Autobahn M 7 Plattenseeautobahn
Die Gebühren sind in ungarischen Forint (HUF) angegeben.
| Kategorie | Jahresvignette | Monatsvignette | Zehn-Tages-Vignette |
|---|---|---|---|
| D1 Motorräder sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, auch mit einem beliebigen Anhänger | HUF 35.000 | HUF 3.900 | HUF 2.300 |
| D2 Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeug und Anhänger zusammen (Lastzug) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bis höchsten 7,5 Tonnen, des weiteren Autobusse mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen, mit beliebigem Anhänger | HUF 101.000 | HUF 11.500 | HUF 6.300 |
| D3 Kraftfahrzeuge, wie Busse über 12 t oder LKW über 7,5 t bis 12 t. | HUF 150.000 | HUF 16.700 | HUF 9.800 |
Für LKW über 12 t gibt es zusätzlich noch eine Tagesvignette um HUF 2.000. Weitere Preise für LKW über 12 t: Jahresvignette: HUF 190.000, Monatsvignette HUF 21.300 und 10-Tagesvignette um HUF 12.500.
| Kategorie | 4-Tages-Vignette |
|---|---|
| D1 Motorräder sowie Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3,5 Tonnen, auch mit einem beliebigen Anhänger | HUF 1.120 (01.12.04-30.04.05.) |
| HUF 1.460 (01.05.05-30.09.05) | |
| HUF 1.120 (01.10.05-31.12.05) |
Gültigkeit der Vignette
Jahresvignette: 01.01.2005 - 31.01.2006
Monatsvignette: den angegebenen Anfangstag und 30 weitere Tage
Zehn-Tages-Vignette: 10 aufeinanderfolgende Tage
Vier-Tages-Vignette: 4 aufeinanderfolgende Tage (Gültigkeit ausschliesslich für Fahrzeuge der Kategorie D1)
Die Vignette muss vom Trägerpapier abgenommen und auf die Windschutzscheibe - gut sichtbar - geklebt werden. Am Trägerpapier wird das KFZ-Kennzeichen vermerkt und muss aufbewahrt werden.
Erhältlich sind die Vignetten bei der ÖAMTC-Grenzstation Nickelsdorf-Ausreise, an den Grenzübergängen, an Tankstellen, in Postämtern und beim ungarischen Automobilclub MAK.
Für das Fahren ohne Vignette können Geldstrafen bis zu HUF 100.000,- verhängt werden.
Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe
Kostenlose Pannehilfe für ÖAMTC Schutzbrief-Inhaber.
Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100,- inkl. MwSt.
Die Pannenhilfe des MAK (Segelyszolgalata) ist unter der landesweiten Notrufnummer 188 oder +36 (0)61 345 17 55 rund um die Uhr anzufordern.
Notruf
Notrufnummern
Rettung 0036 / 104 oder 112
Polizei 0036 / 107 oder 112
Feuerwehr 0036 / 105 oder 112
ÖAMTC/ADAC-Notrufstation Budapest 0036 / (1) 345 17 23 (Vorwahl innerhalb Ungarns: 061)
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00
Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht
Max. Blutalkoholgehalt
0,0 Promille
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet: 50 km/h
| Kraftfahrzeug | Land-/Schnellstraße | Autobahn |
|---|---|---|
| PKW - ohne Anhänger - bis bis max. 2,5 t hzG, Motorräder | 90/110 km/h | 130 km/h |
| PKW mit Anhänger Wohmobile LKW mit/ ohne Anhänger Autobus | 70/70 km/h | 80 km/h |
Bei Annäherung an einen Bahnübergang innerorts max. 30 km/h, außerorts max. 40 km/h.
Abblendlicht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben (ausgenommen im Stadtgebiet), Motorräder auf allen Straßen.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden. Für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 m sind ordnungsgemäß eingebaute Kindersitze Pflicht.
Kurzparkzonen sind gebührenpflichtig.
Gelbe Zickzacklinien bzw. fortlaufende und unterbrochene gelbe Linien zeigen Halte- bzw. Parkverbote an.
Auf Nebenfahrstreifen, Radfahrstreifen, Busstreifen und in Busbahnhöfen besteht strengstes Halteverbot.
In Budapest stehen 9 Parkhäuser zur Verfügung:
I. Bezirk Kosciusco Tádé u., WIPARK Krisztina Garage, V. Bezirk Aranykéz u. 4-6.,V. Szervita tér 8. Roosevelt tér, VII. Bezirk Nyár u. 20., VII. Bezirk Osvát u. 5.-Sky-Park Parkhaus, VIII. Bezirk Kálvin tér, VIII.Bezirk Futó u. (Corvin), IX. Bezirk Balázs Béla u. 39.
Privates Abschleppen ist auf Autobahnen und Autostraßen nur bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt.
Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.
Zickzackmarkierung weist auf einen nahenden Fußgängerschutzweg, diagonale gelbe Streifen auf Bahnübergänge hin.
Radwege werden durch eine gelbe Linie abgetrennt.
Schneeketten: Das Mitführen und die Verwendung von Schneeketten ist grundsätzlich nicht obligatorisch. Wenn aber die Straßen aufgrund tiefwinterlicher Verhältnisse ohne Schneeketten nicht befahrbar sind (z.B. bei schweren Schneeverwehungen), darf ohne Ketten nicht gefahren werden. Auch betroffene Grenzübergänge können dann nur passiert werden, wenn das Kraftfahrzeug mit Schneeketten ausgerüstet ist, oder solche mitgeführt werden.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck.
Für Bus und Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht ist ein Feuerlöscher vorgeschrieben.
Empfohlen ist außerdem ein Ersatzreifen.
Verkehrsdelikte und Bußgelder
Die Geldstrafen für Verkehrsdelikte variieren je nach Schwere zwischen 500 und 10.000 Forint (2,05 Euro bis 41 Euro). Um Korruptionsfälle zu vermeiden, dürfen die Polizisten Verkehrsstrafen nicht in bar einheben. Die Strafen müssen mittels Scheck oder Zahlschein beglichen werden. Die Zahlung per Zahlschein kann auch in Österreich erfolgen.
Alkohol am Steuer wird besonders streng geahndet. In Ungarn gelten 0,0 Promille - bei Überschreitung wird der Führerschein abgenommen. Ab 0,8 Promille wird zusätzlich auch noch der Reisepass eingezogen. ÖAMTC Tipp:
Bei einem Unfall muss unbedingt die Polizei gerufen werden. Es ist nicht zu empfehlen, geringfügige Bußgelder oder Verwarnungen nach Unfällen (auch nur leichte Blechschäden) zu akzeptieren, da hieraus auf ein Verschulden geschlossen werden könnte. Kein Protokoll, dessen Inhalt unbekannt ist oder das nicht akzeptiert wird, unterschreiben!
Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Da Schadensabwicklungen mit ungarischen Versicherungen meistens langwierig verlaufen, empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Vollkaskoversicherung für die Dauer der Reise (beim ÖAMTC erhältlich).
Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.
Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Einen umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.
Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Ungarische Botschaft in Österreich
Bankgasse 4-6
1010 Wien
Tel. (01) 537 80 300
Fax (01) 535 99 40
E-Mail:
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Österreichische Botschaft in Ungarn
Benczur Utca 16
H-1068 Budapest
Tel. +36 (0)1 479 70 10
Fax +36 (0)1 352 87 95
E-Mail:
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Internet: www.austrian-embassy.hu
Partnerclub des ÖAMTC
Magyar Autoklub (MAK)
Romer Floris utca 4/A
H-1024 Budapest II
Tel. +36 (0)1 345 18 00
Fax +36 (0)1 345 18 01
e-mail:
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Internet: www.autoklub.hu
Fremdenverkehrsamt
Ungarisches Tourismusamt
Operngasse 3
1010 Wien
Tel. (01) 585 20 12-10 od. 12
Fax (01) 585 20 12-21
e-mail:
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Internet: www.hungarytourism.hu
Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.