Reiseinfos SLOWENIEN

Einreise
Ein (gültiger oder bis max. 5 Jahre abgelaufener) Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument.
Kraftfahrzeugdokumente:
Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Vollmacht, falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).
Verkehr
In größeren Städten in Slowenien sind ausreichend Taxis verfügbar, die vergleichsweise günstig sind. Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen.
Es gelten 0,5 Promille, für Berufskraftfahrer 0,0 Promille. Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden (auch auf den Rücksitzen), die Benutzung von Mobiltelefonen ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Das Abblendlicht muss auch am Tag eingeschaltet werden. Auf slowenischen Autobahnen ist eine Benützungsgebühr (Maut) zu entrichten. Reisende sollten entweder slowenische Tolar bzw. 1 Euro-Münzen mit sich führen. Euro-Banknoten werden akzeptiert, das Wechselgeld wird in Tolar erstattet.
Bei Verkehrsdelikten kann die Aburteilung durch einen Schnellrichter unter möglicher Abnahme des Reisepasses auch erst am Folgetag erfolgen. Geldstrafen sollten sofort bezahlt werden, wobei bei sofortiger Zahlung der Betrag zur Hälfte geringer ist.
Polizeinotruf : 113 Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90/ 100 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h
Die Homepage des slowenischen Automobilclubs ist unter: www.amzs.si abrufbar.
Maut&Vignette: ACHTUNG: VIGNETTENPFLICHT!!!
Fahrzeugkategorien
Kategorie 1 (Vignette) : Motorräder, Pkw, Fahrzeuge mit 2 Achsen und einer Höhe gemessen bei Vorderachse bis 1,30 m.
Kategorie 2 (Vignette): Fahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger (es ist keine eigene Vignette für den Anhänger erforderlich), Kombi, Kleinbusse, Wohnmobile bis 3,5 t sowie Fahrzeuge mit mehr als 2 Achsen bis 3,5 t und einer Höhe gemessen bei Vorderachse von 1,30 m oder darüber.
Kategorie 3 (streckenabhängige Maut) : Autobusse, Lkw, Fahrzeuge mit 2 oder 3 Achsen mit mehr als 3,5 t und einer Höhe gemessen bei Vorderachse von 1,30 m oder darüber. Pkw mit Anhänger (wenn das Zugfahrzeug schwerer als 3,5 t ist)
Kategorie 4 (streckenabhängige Maut) : Fahrzeuge mit mehr als 3 Achsen (inkl. Anhänger) und mehr als 3,5 t und einer Höhe gemessen bei Vorderachse von 1,30 m oder darüber.
Vignetten- und mautpflichtiges Straßennetz
- Autobahn A1 Šentilj - Maribor - Maribor East (Ptujska cesta) - Koper
- Autobahn A2 Karavanke Tunnel - Hrušica - Vrba, Podtabor - Naklo - Ljubljana (Šentvid; Koseze-Kozarje; Malence) – Pluska, Kronovo – Obrežje
- Autobahn A3 Ljubljana - Gabrk (Autobahnkreuz Divaca) - Fernetici (Fernetti)
- Autobahn A5 Vucja vas – Beltinci
- H2 Maribor Schnellstraße
- H3 Ljubljana Nord (Zadobrova - Koseze) Schnellstraße>/li>
- H4 Podnanos – Vrtojba Schnellstraße
- Bundesstraße Nr. 430 (südl. von Maribor)
Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. 1 und 2)
Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen (seit 1. Juli 2008).
Die Vignettenpflicht gilt auch für die Strecke Spielfeld - Maribor - es wird keine Ausnahmeregelung laut DARS (slow. Autobahngesellschaft) geben. Die Fahrt durch den Karawanken Tunnel ist nicht im Vignettenpreis enthalten. Hierfür fallen nochmals 6,50 Euro für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t an. Vorsicht wenn Sie über Koper fahren - auch dieses Autobahnstück fällt unter die Vignettenpflicht.
Preise für Jahres- und Halbjahresvignetten
Vignettenart Preise/Euro| Jahresvignette * gültig 1. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010 (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigen Anhänger) | 55 Euro |
| Halbjahresvignette gültig 6 Monate ab Ausstellungstag (Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 t, auch mit beliebigen Anhänger) | 35 Euro |
| Jahresvignette Motorräder * gültig 1. Dezember 2008 bis 31. Jänner 2010 (Motorräder) | 27,50 Euro |
| Halbjahresvignette Motorräder gültig 6 Monate ab Ausstellungstag (Motorräder) | 17,50 Euro |
* Eine Jahresvignette wird es erstmals für das Jahr 2009 geben, nicht aber für 2008.
Anbringung der Vignette
Bei Pkw's muss die Vignette auf der linken Innenseite (Fahrerseite) der Windschutzscheibe, jeoch nicht am Tönungsstreifen, angebracht werden.
Bei Motorrädern muss die Vignette auf der rechten Seite des Tanks angebracht werden und muss deutlich sichtbar sein.
Vertriebsstellen
In den sogenannten "Kompas Shops" im Grenzbereich, geöffnet von 8h bis 20h abends (Wurzenpass, Loiblpass, Grablach, Lavamünd, Langegg, Spielfeld, Bad Radkersburg, Sicheldorf, Bonisdorf), bei OMV und Petrol Tankstellen vor Ort, beim slowen. Automobilclub und in Trafiken. In Österreich aktuell bei folgenden Vertriebsstellen . Ein Vignettenkauf bei den Mautstationen ist nicht möglich, da Fahrzeuge bis 3,5 t bei den Mautstationen durchfahren müssen und nicht mehr halten dürfen. Die slowenische Autobahngesellschaft DARS hat zwischenzeitlich auch provisorische Verkaufsstellen an allen Grenzübertrittsstellen eingerichtet.
Rückerstattung
Nur wenn die Windschutzscheibe wegen Beschädigung ausgewechselt werden musste oder wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde. Das schriftliche Gesuch muss an folgende Stelle gerichtet werden:
Cestninski uporabniški center (CUC)
Griè 54
SI 1000 Ljubljana
Folgende Unterlagen müssen mitgeschickt werden:
- Reste der alten Vignette
- Rechnungskopie des Garagebetriebes für das Auswechseln der Windschutzscheibe
im Falle der Fahrzeugabmeldung
- Reste der alten Vignette
- Bestätigung der Fahrzeugabmeldung
Pannenhilfe/Notfall:
Pannenhilfe
Der AMZS-Pannen- und Abschleppdienst ist unter der zentralen Telefonnummer 19 87 von 0.00 - 24.00 Uhr erreichbar.
Bei einer Panne auf der Autobahn an den Notrufsäulen Pannenhilfe durch den AMZS verlangen!
Kostenlose Pannenhilfe durch ÖAMTC-Partnerclubs für ÖAMTC-Schutzbrief-Inhaber. Sollte ein Spesenbeitrag verrechnet werden: Vergütung bis zu € 100,- inkl. MwSt.
Informationen über Straßenzustände erhalten Sie unter der Telefonnummer: 00386 / 01/530 53 00
Notruf
Notrufnummern
Polizei 00386 / 113
Feuerwehr 00386 / 112
Rettung 00386 / 112
ÖAMTC-Notrufstation Ljubljana 00386 / 01/530 51 98
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe 0043/1/25 120 00
Verkehrsbestimmungen:
Gurten/Sturzhelm
Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht
Max. Blutalkoholgehalt
0,5 Promille (0,0 Promille für Berufsfahrer)
Höchstgeschwindigkeiten
PKW/Motorrad/Wohnmobil bis 3,5 t | Wohnmobil/Gespann bis 7,5 t | Lkw über 7,5 t | |
| Ortsgebiet | 50 | 50 | 50 |
| Hauptstraßen | 90 | 80 | 70 |
| Schnellstraßen | 100 | 80 | 70 |
| Autobahnen | 130 | 80 | 70 |
Abblendlicht am Tag ist ganzjährig für alle Kraftfahrzeuge vorgeschrieben.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahren müssen mittels Kindersitz gesichert sein und dürfen nur auf den Rücksitzen befördert werden.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht auf Motorrädern befördert werden.
Winterausrüstung: In der Zeit vom 15.11. - 15.3. und auch außerhalb dieses Zeitraums bei winterlichen Verhältnissen ist die Verwendung von Winterreifen mit Kennzeichnung M+S und einer Mindestprofiltiefe von 4 mm vorgeschrieben. Alternativ können auch Sommerreifen mit mindestens 4 mm Profiltiefe verwendet werden, in diesem Fall müssen jedoch Schneeketten mitgeführt werden.
Warnblinklichter müssen beim Rückwärtsfahren eingeschaltet sein (gilt nicht für einparken, reversieren u.ä.) sowie bei einer Panne, solange sich das Fahrzeug auf der Straße befindet. Wenn die Warnblinklichter bei einer Panne in der Nacht nicht eingeschaltet werden können, muss das Fahrzeug zusätzlich zum Warndreieck durch gleichwertige Maßnahmen (gelbes Blinklicht, Leuchte) kenntlich gemacht werden.
Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtweiten unter 50 Meter verwendet werden.
Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeuges und am Heck des abgeschleppten Pkw ein Warndreieck angebracht werden.
Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
Schulbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen anhalten.
Parkzonen: In einigen Städten bestehen gebührenpflichtige Parkzonen (diese sind als blaue Zonen gekennzeichnet).
Denken Sie grundsätzlich an: A-Pickerl (Bei Reisen innerhalb der EU nicht mehr erforderlich, wenn ein EU-Kennzeichen verwendet wird.), Grüne Versicherungskarte, Verbandskasten, Warndreieck. Darüber hinaus benötigen Sie: Ersatzlampenset, Warndreieck auch für Anhänger.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Versicherungen:
Kfz-Versicherungen
Grüne Versicherungskarte dringend empfohlen, sie erleichtert im Schadensfall die Abwicklung.
Da Schadensabwicklungen mit slowenischen Versicherungen meistens langwierig verlaufen und die Mindestdeckungssummen gering sind, empfiehlt sich der Abschluss einer kurzzeitigen Vollkaskoversicherung für die Dauer der Reise (beim ÖAMTC erhältlich).
Reiseversicherungen
Das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein) NEU wird vom Dienstgeber bzw. der Krankenkasse abgegeben und kann ab 1. Juli 04 im Krankheitsfall direkt beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorgelegt werden.
Zusätzlicher Krankenschutz wird dringend empfohlen. Umfassenden Schutz im Krankheitsfall, bei Krankenrücktransport, Fahrzeug-Rückholung und vielem mehr bietet der ÖAMTC-Schutzbrief.
Sonstiges
Wir weisen darauf hin, daß wir keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Wichtige Adressen:
Botschaften und Konsulate
Slowenische Botschaft in Österreich
Nibelungengasse 13/3
1010 Wien
Tel. (01) 586 13 09
Fax (01) 586 12 65
E-Mail:
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Konsulat: Klagenfurt, Wagrein, Innsbruck, Graz
Österreichische Botschaft in Slowenien
Presernova cesta 23
SI-1001 Ljubljana
Tel. +386 (0)1 479 07 00
Fax +386 (0)1 252 17 17
E-Mail:
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Konsulat: Maribor
Partnerclub des ÖAMTC
Auto-moto zveza Slovenije (AMZS)
Dunajska 128a
SI-1000 Ljubljana
Tel. +386 (0)1 530 53 53
Fax +386 (0)1 530 54 10
E-Mail:
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Internet: www.amzs.info/uk
Fremdenverkehrsamt
Slowenisches Tourismusbüro
Opernring 1/R/4/447
1010 Wien
Tel. (01) 715 40 10
Fax (01) 713 81 77
E-mail:
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Internet: www.slovenia.info
Quelle und weitere Informationen:
ÖAMTC, Außenministerium.